Jede Pfadfindergruppe benötigt einen Elternrat. Am 9. März 2013 wurde für die nächsten drei Jahre ein neuer Elternrat gewählt.
Die Aufgaben des Elternrates sind u.a.:
- für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
- die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
- alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen wie Durchführung von Hauptversammlung und Wahlen, Kassaführung und –bericht sowie Kassaprüfung, Verkehr mit Behörden, Tätigkeitsbericht;
- die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten;
- die Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
- die Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung;
- die Unterstützung der PfadfinderleiterInnen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten;
- die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
(Verbandsordnung der PPÖ, Teil 3.4.5)